Bekannterweise wurde ja seit einiger Zeit die APP nach ein paar Monaten nicht mehr von den Kassen übernommen.
Nun habe von einem Pflegedienst gehört, der berichtete, dass, wenn man gegen diese Ablehnung der Kasse Widerspruch einlegt und bei Ablehnung des Widerspruches klagt, sehr gute Chancen hat, dass das Sozialgericht die Kasse zur dauerhaften Übernahme der APP "verdonnert".
Hi, in einem meiner Betreuungsfälle hatte ich zusamen mit dem SPZ Lindenthal und dem Betreuten schon auch versucht die APP dort dauerhaft zu belassen. Letztlich hat aber das SPZ einen Rückzieher gemacht und aufgrund der Unsicherheiten ob die Kasse tatsächlich zahlen muss, wurde schließlich doch Bewo stattdessen eingerichtet. Der Bedarf war einfach unmittelbar da und erst ein Verfahren abzuwarten dauerte einfach zu lange.
>Hallo! >Bekannterweise wurde ja seit einiger Zeit die APP nach ein paar Monaten nicht mehr von den Kassen übernommen. >Nun habe von einem Pflegedienst gehört, der berichtete, dass, wenn man gegen diese Ablehnung der Kasse Widerspruch einlegt und bei Ablehnung des Widerspruches klagt, sehr gute Chancen hat, dass das Sozialgericht die Kasse zur dauerhaften Übernahme der APP "verdonnert". >Welche Erfahrung haben die anderen? >Gruß, >Niels