Hallo, habe das allerdings selten gehabt. Bis 3000 E wurden mir ohne Nachweis ausgehändigt. Sogar die Postbank gab mir 3000 mtl. ohne Beschluß. Viele Bankangestellte kennen sich allerdings wirklich schlecht mit Betreuungssachen aus. Natürlich können Einzelprüfungen vorgenommen werden. Grüße Jeromie (evtl. dann mal bei Schwierigkeiten den Gruppenleiter /(-in) fragen
>hallo, liebe BetreuerInnen-KollegInnen, >hatte soeben einen Auftritt in der Sparkasse KölnBonn Zweigstelle Neußer Str. Nippes. >Es ging darum, daß gesagt wurde, daß ich von einem Sparbuch, das ich für eine Klientin angelegt hatte und worauf sich 299 € befinden, nur abheben könnte , wenn ich einen allgemeinen Beschluß vom VG vorlegen würde- >Es sei eine interne neue Regelung, deren Text sie mir nicht aushändigen würden. Als Berufsbetreuer wäre ich kein befreiter Betreuer und es müßte für jedes Sparbuch eine allgemeine vormundschaftliche Genhmigung vorgelegt werden. >Habt Ihr das auch shcon erlebt? >Ich finde man sollte das dem VG vorlegen, daß auf dieser Ebene sich mit der Sparkasse dieser Schwachsinn als für rechtens erklärt wird. >Die Schreibstelle wird sich freuen--- >Und ich zahle solange aus meiner Tasche an die Klientin-. >Schöne grüße aus dem ansonsten schönen Nippes >Anne Bergmann, Dipl.Soz.-Päd-etc.
Liebe Kollegen, auch wenn ich mich regelmäßig über die Vorgehensweise von Bankangestellten ärgere (Motto "Kenne ich mich nicht mit aus...geht nicht!!!), muss ich den Vertreter der Sparkasse diesmal in Schutz nehmen. Streng genommen hat er Recht. Grundsätzlich gilt ja die 3000 € Grenze. Die Eintragung des Sperrvermerks (für nicht befreite Betreuer verpflichtend) bewirkt allerdings, dass der Betreuer gar nicht mehr ohne Genehmigung über das Sparguthaben verfügen dürfte...also nicht mal über 1 Euro. Dadurch entsteht nach meiner Rechtsauffassung die absurde Situation, dass eigentlich jeder der das Sparbuch vorlegt, Geld bekommen müßte...(außer dem Betreuer :-) Kann der Betreute faktisch noch selber zur Sparkasse, bleibt die Möglichkeit, dass er (bei Einwilligungsvorbehalt mit Genehmigung des Betreuers) das Geld holt. Ansonsten muss man wohl die Genehmigung einholen...und wer das nicht machen will, kann auch ganz einfach die nächste Filiale aufsuchen :-)
Ich suche für einen Betreuten nach Brennholz - benötigt werden etwa 4 Raummeter. Kennt jemand von Euch eine günstige Quelle, die das Holz auch anliefert ??