Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  
logo
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 761 mal aufgerufen
 Parsimony Archiv
Niels Fischer ( gelöscht )
Beiträge:

13.04.2007 12:12
RE: Neue Pflichtversicherung/ Gesundheitsreform Thread geschlossen

Hallo!

Gestern fand ein (Nicht-VKB&B) Betreuertreffen statt, aus dem ich gerne ein Info weiterleiten möchte, dass ich wichtig fand:

Wie vielleicht die meisten wissen: Wegen der Gesundheitsreform müssen die GKV´s seit 01.04. jeden Menschen als vollwertiges Mitglied versichern. Im Betreuertreffen wurde aber schnell klar, dass dies auch für die Menschen gilt, die bisher als "Mitglied 2. Klasse" bei der GKV "angemeldet" waren (ich glaube es war der § 264 SGB V).

Es ist also auf jeden Fall sinnvoll einen Antrag auf Pflichtversicherung zu stellen, wenn man nicht das Risiko eingehen möchte, irgendwann vom Sozialhilfeträger in Regress genommen zu werden.

Ich habe heute an die AOK Köln – Fachservice Beiträge, Teamleiter Georg Bastian, Postfach 10 01 44, 50441 Köln geschrieben:

"Ich stelle hiermit Antrag auf Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in der GKV) zum 01.04.07."

Haben andere schon damit Erfahrungen gemacht?

Gruß,

Niels Fischer

Joachim Terwedow ( gelöscht )
Beiträge:

17.04.2007 13:58
#2 RE: Neue Pflichtversicherung/ Gesundheitsreform Thread geschlossen

Hallo, nun kommen schon die ersten Schwierigkeiten! Das Sozialamt meldet die Versicherung wegen der Gesundheits-Reform ab, die AOK meldet nur an, wenn ausschliesslich Krankenhilfe gewährt wurde.
Ansprechpartner AOK: Herr Panske 1618792

Joachim T.
>Hallo!
>Gestern fand ein (Nicht-VKB&B) Betreuertreffen statt, aus dem ich gerne ein Info weiterleiten möchte, dass ich wichtig fand:
>Wie vielleicht die meisten wissen: Wegen der Gesundheitsreform müssen die GKV´s seit 01.04. jeden Menschen als vollwertiges Mitglied versichern. Im Betreuertreffen wurde aber schnell klar, dass dies auch für die Menschen gilt, die bisher als "Mitglied 2. Klasse" bei der GKV "angemeldet" waren (ich glaube es war der § 264 SGB V).
>Es ist also auf jeden Fall sinnvoll einen Antrag auf Pflichtversicherung zu stellen, wenn man nicht das Risiko eingehen möchte, irgendwann vom Sozialhilfeträger in Regress genommen zu werden.
>Ich habe heute an die AOK Köln – Fachservice Beiträge, Teamleiter Georg Bastian, Postfach 10 01 44, 50441 Köln geschrieben:
>"Ich stelle hiermit Antrag auf Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in der GKV) zum 01.04.07."
>Haben andere schon damit Erfahrungen gemacht?
>Gruß,
>Niels Fischer

Johannes Wittig ( gelöscht )
Beiträge:

14.04.2007 13:30
#3 RE: Neue Pflichtversicherung/ Gesundheitsreform Thread geschlossen

Hallo
Meine erfahrung ist die, dass sich die Kassen überfordert fühlen. Habe den Antrag dafür bei der AOK gestellt: abgelehnt, da mein Klient vor 3 Jahren zuletzt bei der GBK war. Der Mann von der GBK behauptet es bestehe Wahlfreiheit und ärgerte sich über dei AOK. Nun gab es jedoch einen ablehnenden Bescheid und mal sehen was die GBK nun sagt!

 Sprung  
Xobor Forum Software von Xobor | Forum, Fotos, Chat und mehr mit Xobor
Datenschutz