Meine Betreute bezieht eine EU-Rente, erstmal auf Zeit bis 2011, danach erfolgt neue Prüfung und ergänzend SGB XII Leistungen. Nun zieht ihre Tochter zu ihr und ich habe für sie daher auch Leistungen beantragt. Daufhin teilt mir das Sozialamt mit, dass mit Beginn des 15. Lebensjahres die Tochter Anspruch auf ALG II Leistungen hätte und daher dieser Anspruch wahrgenommen werden muss, die Mutter würde dann über die Arbeitsgem. Sozialgeld erhalten und der Anspruch für SGB XII Leistungen wäre damit erloschen. Die Tochter wird nächsten Monat 15 und ist jedoch Schülerin, auch über das 15. Lbj. hinaus. Weiß jemand Näheres dazu? Danke für Eure ANtworten und Grüße Gerlinde Braun
habe aus einer Wohnungsauflösung noch ca. 250 Briketts zu verschken; diese können in der Poll-Vingster-Straße abgeholt werden, bei Interesse bitte Termin unter: 0221-2198691 vereinbaren. Gruß Olaf