>Ich werde ab Mai ein Betreuungsbüro in Köln übernehmen und muss nun für die Gewährung eines Existenzgründerzuschusses klären, ob Berufsbetreuer als Freiberufler oder Gewerbe zu betrachten ist. Wer kann mir da weiterhelfen?
Das ist nicht Ansicht des Finanzamtes! Hier gab es eine höchstrichterliche Entscheidung. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe BerufsbetreuerInnen, die vom Finanzamt zunächst nicht zur Gewerbesteuer veranlagt wurden, die dann dafür später für die vorliegenden Jahre Gewerbesteuer nachzahlen mussten. - einschränkend ist zu sagen, dass der Freibetrag 24.000,00 Euro (Gewinn, also Umsatz abzüglich Betriebskosten)liegt, so dass - wenn man als Betreuer/in neu beginnt, diese Freigrenze normalerweise nicht so schnell überschreitet. Viel Erfolg. Gabi
Lt. Gerichtsurteil ist die gewerbsmäßige Ausübung von Betreuungen als Gewerbe anzumelden. Es sei denn, Du liegst unter einem Minimum (s. Google). Wenn Du alle Abzüge abziehst: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Versicherungen, Krankenversicherungen, Miete, Nebenkosten , bleibt übrig ???? Grüße Mitleidender Joachim terwedow
>Ich werde ab Mai ein Betreuungsbüro in Köln übernehmen und muss nun für die Gewährung eines Existenzgründerzuschusses klären, ob Berufsbetreuer als Freiberufler oder Gewerbe zu betrachten ist. Wer kann mir da weiterhelfen?
zumindest darfst du Gewerbesteuer zahlen, je nach deinen Einkünften. Ich selbst habe das Betreuungsbüro als Gewerbe nicht angemeldet. freiberuflich geht jedenfalls nicht. schöne Ostern!
>zumindest darfst du Gewerbesteuer zahlen, je nach deinen Einkünften. Ich selbst habe das Betreuungsbüro als Gewerbe nicht angemeldet. freiberuflich geht jedenfalls nicht. schöne Ostern!
Was heißt das: "darfst du Gewerbesteuer zahlen"? Ist das besser als Einkommensteuer? Und kann man sich auswählen, ob man ein Gewerbe anmeldet oder nicht? Eigentlich dachte ich, Selbstständigkeit würde bedeuten, dass man Freiberufler sei. Wo liegt der Unterschied?
>>zumindest darfst du Gewerbesteuer zahlen, je nach deinen Einkünften. Ich selbst habe das Betreuungsbüro als Gewerbe nicht angemeldet. freiberuflich geht jedenfalls nicht. schöne Ostern! >Was heißt das: "darfst du Gewerbesteuer zahlen"? Ist das besser als Einkommensteuer? Und kann man sich auswählen, ob man ein Gewerbe anmeldet oder nicht? Eigentlich dachte ich, Selbstständigkeit würde bedeuten, dass man Freiberufler sei. Wo liegt der Unterschied?
noch etwas zum Unterschied: Ärzte und Apotheker;und Juristen und Hebammen und Architekten gelten als Freiberufler: Sie dienen laut der antiquierten Vorstellung des Gesetzgebers in erster Linie nicht der Gewinnmaximierung sondern z.B. der Gesundheit oder dem Recht oder... Wie wir alle wissen; ist das saublöd, aber die Herrschaften krallen sich an Priviliegien, brauchen keine Gewerbesteuer und IHK zu zahlen und das wird in der Politik von Lobbyisten fleißig unterstützt. Du darfst dich weiter Freiberufler nennen, aber du bist es nicht! Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem jeweiligen Hebesatz in Köln und da kann es sein, dass du erst mal nix zahlen mußt! Schöne Ostern!
....das ist Ansichtssache des Finanzamtes! Außerdem zahlst du Gewerbesteuer: Einkommenssteuer; Kirchensteuer; Mehrwertsteuer; ggf. Berufsgenossnschaft; Industrie und Handelskammer und sicherlich findest du noch selber einige Abzüge. Aber, wenn du nur 20 000 oder 30 000 € im Jahr verdienst , wird es nicht so kommen. Wichtig wäre für dich jedoch ein Steuerberater, der dir reinen Wein einschenkt, damit dir klar ist was brutto und netto ist!
Danke für die Auskunft. Ich hoffe, ich finde einen guten Steuerberater in Köln. >....das ist Ansichtssache des Finanzamtes! Außerdem zahlst du Gewerbesteuer: Einkommenssteuer; Kirchensteuer; Mehrwertsteuer; ggf. Berufsgenossnschaft; Industrie und Handelskammer und sicherlich findest du noch selber einige Abzüge. >Aber, wenn du nur 20 000 oder 30 000 € im Jahr verdienst , wird es nicht so kommen. >Wichtig wäre für dich jedoch ein Steuerberater, der dir reinen Wein einschenkt, damit dir klar ist was brutto und netto ist!
Durch Um- und Auszüge von Bewohnern werden im Dreikönigenhaus, Wohnheim für psychisch beeinträchtigte Menschen in Köln-Mülheim, in den nächsten Wochen einige Plätze neu zu besetzen sein. Interessenten wenden sich bitte an Frau Vor der Brügge, Frau Hofmann oder Frau Ebisch, Tel: 0221/96286-0. Infos zum Dreikönigenhaus unter www.koelnerverein.de
Der Kölner Verein hat die Möglichkeit, ab dem 1.4.08 in Ehrenfeld Wohnungen für Betreute Wohngemeinschaften anzumieten. Darunter befindet sich auch eine Zweizimmerwohnung, die sich für ein Paar eignet und noch zu vermieten ist. Ebenso ist kurzfristig noch ein Platz in einer 3-er WG für eine Frau zwischen 30 und 40 Jahren zu besetzen. Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung.
Für eine nette und einsame Frau im Altenheim suche ich einen Besuchsdienst für wöchentliche Kontakte in Porz-Zündorf, Altenheim St. Martin. Die Dame ist fast blind und braucht auch für Spaziergänge Begleitung. Bezahlung 10,-/ Stunde.