Hallo! Hat jemand Erfahrung im Umgang der Stadt Köln, Sozialamt, mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23.03.2010 bzgl. des Eckregelsatzes? Ich habe Regelbedarfsstufe 1 für den erwachsnen Sohn, der bei seiner Mutter lebt, beantragt und begründet, dass beide getrennt wirschaften und trotzdem eine Ablehnung erhalten. Lediglich wird weiterhin einer als Haushaltsvorstand und der andere als Haushaltsangehöriger mit dem geringeren Satz bewertet. Ich habe das Urteil B8 SO 17/09 jedoch so verstanden, dass beide auf 100% Anspruch haben. Grüße G.Braun