Das Jobcenter hat die Übernahme des Zusatzbeitrages der Krankenkasse ab 01.01.2011 abgelehnt. Lt. schriftlicher Auskunft des Jobcenters Köln wurde die Vorschrift, nach der eine Übernahme aus Mitteln des SGB II möglich war zum 01.01.2011 aufgehoben. Stimmt das so? Es wäre schön, eine Antwort zu erhalten. Danke Gabi S.
Gerlinde B.
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16.05.2011 19:45
#2 RE: Ablehnung Übernahme Zusatzbeitrag durch Jobcenter
Liebe Gabi S. ich hatte noch nie Erfolg bei der ARGE wegen Übernahme der Zusatzbeiträge. Die jeweiligen Betreuten wurden immer aufgefordert, die GKV zu wechseln. Habe Rechtsprechungen diesbezüglich recherchiert, die der ARGE Recht gaben. Nun, vom Jobcenter, bekomme ich Wiederholungsanträge, in denen explizit gefragt wird, ob ein Zusatzbeitrag gezahlt werden muss. Aber über eine neue Rechtsprechung ist mir nichts bekannt. Liebe Grüße Gerlinde B.
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18.05.2011 10:31
#3 RE: Ablehnung Übernahme Zusatzbeitrag durch Jobcenter
die Rechtssprechung (§ 26 Abs.4 SGBII) sagt folgendes:
(4) Die Bundesagentur kann den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 242 des Fünften Buches für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld übernehmen, für die der Wechsel der Krankenkasse nach § 175 des Fünften Buches eine besondere Härte bedeuten würde. Satz 1 gilt entsprechend, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden.
Ich selbst habe Betreute, bei denen die Sozialverwaltung aus o.a. Gründen die Zuzahlung übernimmt.
Liebe Grüße
uwe Singer-Schwarz
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20.05.2011 14:29
#4 RE: Ablehnung Übernahme Zusatzbeitrag durch Jobcenter
zu der von Uwe zitierten Vorschrift gibt es eine Geschäftsanweisung der BA: Geschäftsanweisung der BA zu § 26 Absatz 4 Satz 1 SGB II. Du kannst sie hier als pdf-Dokument abrufen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C...3-09-Anlage.pdf Danach liegt eine besondere Härte insbesondere vor, wenn (Nr. 4): dem Versicherten oder den familienversicherten Angehörigen ein (erneuter) Wechsel der Krankenkasse nicht zumutbar ist. Zum Beispiel in folgenden Fällen: •Wenn der letzte durch die Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrages bedingte Wechsel erst vor kurzer Zeit (6 Monate) erfolgt ist. •..... Wenn für den Kunden ein Betreuer eingesetzt ist.
Mit Hinweis auf diese Bestimmung habe ich in der Vergangenheit schon einmal die Zusage der Übernahme erreicht.
Gruß
Yvonne M.
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21.05.2011 16:55
#5 RE: Ablehnung Übernahme Zusatzbeitrag durch Jobcenter
Liebe Gabi, nun habe ich es schriftlich: Bezieher von ALGII müssen ab 01.01.2011 keinen Zusatzbeitrag mehr zahlen. Ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag wird direkt aus der Liqiditätskasse des Gesundheitsfonds übernommen. Liebe Grüße Gerlinde
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04.11.2011 11:20
#6 RE: Ablehnung Übernahme Zusatzbeitrag durch Jobcenter
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2012 wurde auf 0,00 EUR festgesetzt. Damit findet auch 2012 kein Sozialausgleich statt. Der Wert wurde von der Bundesregierung beschlossen und am 28.10.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Schon 2011 betrug der durchschnittliche Zusatzbeitrag null Euro. In der Praxis bedeutet dies: Alg-II-Empfänger, deren Krankenkasse den Differenzbetrag erhebt, müssen den vollen Zusatzbeitrag zahlen.