Hallo, hinsichtlich des Wegfalls der Gewerbesteuerpflicht möchte ich kurz die Auskunft des hiesigen Finanzamtes weitergeben: Für die meisten KollegInnen wird es so sein, dass ein bereits rechtskräftiger Bescheid über die Gewerbesteuervorauszahlung besteht. In diesem Fall kann kein Widerspruch eingelegt werden, sondern es muss ein Antrag gestellt werden auf Änderung des Bescheides auf Vorauszahlung. Dieser Antrag sollte ausführlich begründet werden und entweder die Fundstelle (AZ des BFH-Urteils) oder das Urteil selbst beigelegt werden. Das Problem sei -so die Auskunft des Finanzamtes-, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung ist und es noch keine Auführungsbestimmungen für die Finanzämter gibt, wie in anderen Fällen zu entscheiden ist. Sollte dem Antrag trotzdem schon stattgegeben werden und die Gewerbesteuerpflicht aufgehoben werden, schickt das Finanzamt eine entsprechende Mitteilung an das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln, dass von dort keine Gewerbesteuer mehr erhoben wird. Erst wenn wir die Aufhebung der Gewerbesteuer erhalten haben, kann diese der IHK vorgelegt werden und es kann die zwangsweise Mitgliedschaft aufgehoben werden. Alles ein bisschen kompliziert... Viele Grüße an alle "betroffenen" Kolleginnen und Kollegen!