Wie ich gestern Abend von meiner Steuerberaterin erfahren habe, wurde die Rechtsprechung, dass die Betreuertätigkeit als Gewerbe anzumelden ist, gekippt.
Heute morgen war ich bei der Stadt, um mein Gewerbe abzumelden. Dies war nicht möglich, da die Sachbearbeiterin und deren Chef meinte, eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes hinsichtlich der Gewerbesteuer habe mit der Gewerbeordnung nichts zu tun und nach dieser seien wir weiterhin Gewerbetreibende. Einige KollegInnen haben die Abmeldung schriftlich getätigt. Hier bekommt man dann wenigstens eine schriftliche Ablehnung (oder auch nicht?), mit der man dann gegebenenfalls weiterarbeiten kann.
Nach Auskunft des Finanzamtes Köln-Altstadt sei das BFH Urteil ein Einzelfall und habe keine Allgemeingültigkeit. Trotzdam habe man die Gewerbesteuer von 2010 auf 0 gesetzt in weiser voraussicht, dass da noch was entschieden wird. Wenn wir keine Gewerbetreibende mehr sind, können wir uns auch die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK sparen. Wer weiss mehr und wie wird man den Status Gewerbe wieder los?