Ich stehe in unerfreulichem Kontakt mit der Stelle, die für AsylbLG bei Pflegebedürftigkeit und Heimpflege zuständig ist, seiner Beratungspflicht möchte der Mitarbeiter nicht nachkommen. Daher frage ich auf diesem Weg an, ob jemand von Euch sich in diesem Bereich auskennt und mir etwas über das Procedere erzählen kann.
Konkrete Fragen: Wer bezahlt und beauftragt den MDK zur stationären Pflegeeinstufung in solchen Fällen ? Gibt es bei AsylbLG auch Pflegeleistungen ?