Die Kreissparkasse verweigerte mir die Auszahlung der SGB II Leistung, nachdem der Klient die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Der Hinweis auf Auszahlungspflicht der Sozialleistung fruchtete nicht. Nach dem 1. Schreiben des eingeschalteten Rechtsanwalts kam ein freundlicher Anruf und ein erneuter Termin. Wieder wurde die Auszahlung verweigert, wenn nicht einige Bedingungen erfüllt würden (Umschuldung, gewisse Ratenzahlung, sofortige Unterschrift des Klienten, der todkrank und ohne Geld zu Hause im Bett liegt). Mein Wutausbruch brachte leider auch nichts. Der 2. Brief des Rechtsanwalt hatte dann den Inhalt "Anfangsverdacht der Erpressung" - Zack, war das Geld auf dem Konto des RA. Herr Etzbach ist als Sozialrechtsanwalt nur zu empfehlen! Habe schon viele Streitigkeiten mit ihm durchgekriegt! T. 2831195