Ich habe seit längerem für einen Betreuten (SGB II) eine Erstausstattung zur Wohnungseinrichtung beantragt. Nun habe ich erfahren, daß diese nur als Darlehn gewährt wird. Da ich das aus früheren Situationen anders im Gedächtnis habe, bitte ich um Infos zu diesem Thema.
Schau mal unter den §§ 23 SGB II und 31 SGB XII. Für mein Verständnis ist Erstausstattung immer als Zuschuß zu gewähren, nur wenn es sich um Ersatzbedarf handeln würde, ist dieser im Regelsatz erhalten und würde darlehensweise quasi "vorgestreckt". Ersatzbedarf wäre z.B. ein Kühlschrank, der nach 10 Jahren kaputt geht, oder der Ersatz des Inhaltes einer abgebrannten Wohnung.