Sehr geehrte Forumsleser, ich bin Betreuerin einer jungen geistig behind. Erwachsenen, intelligenzgemindert und sehbehindert. Sie lebt seit ihrem 7 Lebensjahr in einem Heim, den Eltern wurde seinerzeit das Sorgerecht entzogen. Sie ist jetzt 25 Jahre alt und beendet dieses Jahr die Schule. Die Mutter der B. und ihr Lebensgefährte - ca 300 km entfernt lebend - betreiben äußerst hartnäckig und mit anwaltl. Hilfe die Rückkehr der B. in die mütterliche WOhnung, die B. soll also zur Mutter und dem Lebensgefährten zurückkehren. Die B. selbst sagt - jeweils sehr überzeugend - sie möchte im hießigen Heimbereich bleiben, bei einem Besuch bei der Mutter äußerte sie vor dem Anwalt und den Hausärzten der Mutter unter Tränen, dass sie künftig bei der Mutter leben will und nicht mehr ins Heim zurückkehren möchte.
So und jetzt komme ich ins Spiel: man möchte eine Entscheidung haben - wo soll die B. nach Schulabschluss leben? Das Heim und die dortige Psychologin ist vehement gegen eine Rückkehr zur Mutter wg. Gesundheitsgefährdung (Borderline könnte sich entwickeln).
WIe würden Sie Kollegen vorgehen um hier eine gute Lösung zu finden. Ich bin für jeden Ratschlag dankbar. Mit freundlichem Gruß P.M.
jeromie
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gelöscht
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Beiträge:
22.02.2009 16:32
#2 RE: AUfenthaltsbestimmung- wie bestimme ich eigentlich