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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 Parsimony Archiv
braun Offline



Beiträge: 1

12.01.2009 13:17
RE: Wohngelderhöhung Antworten

Ihr habt sicher auch alle die Informationsschreiben der Wohngeldstelle erhalten, die aussagen, dass das neu berechnete Wohngeld, das ab Jan. 09 laut Gesetz verbessert also erhöht wurde, erst ausgezahlt wird bei Neuantrag nach Ablauf der Geltungsdauer im Jahr 2009 und zwar dann rückwirkend.
Auf meine telefonische NAchfrage bei der Sachbearbeiterin hat diese mir bestätigt, dass es nicht anders zu händeln wäre. Folglich hat jemand, dem Wohngeld bis Oktober 2009 bewilligt wurde, erst dann die Chance, bei WEiterbewilligungsantrag rückwirkend die Erhöhung ausgezahlt zu bekommen.
Mit diesem Heizzuschuss, der in der Presse verkündet wurde, ist es so, dass davon bei der Behörde noch gar nix bekannt ist. Sie wissen das auch nur aus der Presse.
Hat jemand andere Informationen oder eine Idee, wie man die Erhöhung des WG auch bereits ab sofort erhalten kann? Liebe Grüße vom Rathenauplatz Gerlinde

68211 Offline



Beiträge: 3

14.01.2009 00:28
#2 RE: Wohngelderhöhung Antworten

Hey Gerlinde,

ich habe in dieser Sache gemeinsam mit einer BeWo-Kollegin Anfang Dezember recherchiert und mit den "top" informierten Leuten beim Sozialamt und bei der Wohngeldstelle gesprochen - nicht mit irgendwelchen Sachbearbeitern.
Die Infos soweit ich mich erinnere:

1. Es besteht eine interne Vereinbarung zwischen Wohngeldstelle und SGB XII, dass eine Einstellung der Leistungen beim SGB XII erst nach abgeschlossener Prüfung eines Wohngeldanspruches durchgeführt wird (sprich: nach Erlaß eines Wohngeldbescheides.). Das steht in den Anschreiben der Sozialämter anders drin und ich hatte Panik, daß die Sozialämter einstellen aber Wohngeld noch nicht bewilligt wurde - dem ist nicht so, bzw. soll nicht so sein.
2. zweite interne Absprache: der Wohngeld-Anspruch muß um mehr als 20 € höher sein, als der bisherige SGB XII Anspruch, damit die SGB XII Leistungen eingestellt werden. Liegt der Klient drunter, bleibt er im SGB XII.
3. Sollten Klienten nur noch Wohngeld erhalten und keine SGB XII Leistungen mehr, fallen sie aus der GEZ-Befreiung raus.
4. Die Ermäßigung bei der Hundesteuer entfällt ebenfalls.
5. Nebenkostenabrechnungen können nach Ende der SGB XII Leistungen für solche Klienten als einmalige Beihilfe beim SGB XII Träger beantragt werden.
6. Heizkosten sollen pro Person mit Netto Miete + 24.-€ als Pauschale im Wohngeld mit veranschlagt werden - aber das mit der Pauschale war noch ungar und die Infos aus der Presse stimmten schon zu diesem Zeitpunkt definitiv nicht.
7. Neue Wohngeldformulare werden irgendwann ins Internet gestellt. Die alten gelten aber noch solange.

Nach meinen Informationen wird die Erhöhung des Wohngeldes tatsächlich erst ausgezahlt, wenn der Wiederholung/Fortzahlungsantrag gestellt wird - das ist mir aber relativ einleuchtend, denn welche Dienststelle sollte es schaffen, innerhalb kürzester Zeit (oder gar zu einem Stichtag) alle Wohngeldbezieher in ganz Köln neu zu berechnen ?
Die meisten Leute haben meiner Ansicht nach auch keinen Nachteil - sie bekommen dasselbe Wohngeld wie eh und je, zusätzlich ergänzende Sozialhilfe und am Tag X des Fortzahlungsantrages auf Wohngeld wird Kassensturz gemacht.
Nach meiner Kenntnis haben ALG II Bezieher weiterhin keinen Anspruch auf Wohngeld - blieben also die Kleinrentner und Geringverdiener - die sich dann nach bisherigem Kenntnisstand in der Tat wohl bis zum Wiederholungs/Fortzahlungsantrag im Wohngeldverfahren gedulden müssen, um in den Genuß der Nachzahlung zu kommen.

Gruß

Claudia

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