Wegen der Überprüfung der Rentenbescheide auf rechtswidrige Abschläge ( Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16.5.2006 ) ist mir nicht klar, auf welcher Rechtsgrundlage die Frist der Beantragung bis Ende April 2007 gesetzt wurde. Weiß jemand, auf welcher Rechtsgrundlage die Versicherungsträger diese Frist gesetzt haben. Ansonsten bitte auf jeden Fall Anträge auch nach Fristablauf stellen.
Es handelt sich bei dieser Frist um eine Verjährungsfrist, genaueres weiß ich leider nicht. trotzdem auf jeden Fall die Anträge stellen.
>Wegen der Überprüfung der Rentenbescheide auf rechtswidrige Abschläge ( Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16.5.2006 ) ist mir nicht klar, auf welcher Rechtsgrundlage die Frist der Beantragung bis Ende April 2007 gesetzt wurde. Weiß jemand, auf welcher Rechtsgrundlage die Versicherungsträger diese Frist gesetzt haben. Ansonsten bitte auf jeden Fall Anträge auch nach Fristablauf stellen.