Das war hier ja schon mal in ähnlicher Form Thema: Wer bezahlt die entstandenen Heizkosten und die Abschläge, wenn der Klient sie eigentlich aus eigener Kraft nicht mehr bezahlen kann?
Mein Fall: Betreute heizt mit Strom und verhält sich dabei - milde ausdrückt - nicht wirtschaftlich. Alles Zureden zu einer Verhaltensänderung war vollkommen ergebnislos. Die Betreute ist vielleicht einerseits nicht besonders intelligent, andererseits ist es ihr wohl irgendwie auch ziemlich egal. Die Zusammenhänge "Geringe Auszahlung durch mich an sie" vs. "Stromverbrauch" hat sie aber sicher verstanden.
Nun werden bereits statt den üblichen 1,30 €/ qm nunmehr 1,60 €/ qm übernommen, also 81,98 € in diesem Fall (51 qm-Wohnung). Und das bei einem Abschlag für den Strom (ohne Gas zum Kochen) von bisher 140 €. D.h. im Klartext: Schon jetzt zahlt sie 58,02 € (140 minus 81,98) aus "eigener Tasche". Und das ist bereits das Ergebnis nach meinem Versuch mit Hinweis auf das Urteil SG Aurich 10.02.05 Az S 15 AS 3/05 und LSG Mainz 04.10.06 Az L 3 ER 148/ 06 AS und unter Hinweis auf § 29 III SGB XII ("Angemessene Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen") und mit Einreichung eines Ärztlichen Attestes eine Verbesserung zur erreichen.
Die Heizkosten sind eigentlich Dauerthema, wenn ich mit meiner Betreuten spreche, doch ihr Verhalten hat sich kein bisschen geändert.
Heute erhielt ich die Jahresabrechnung der GEW: Nachzahlung von 514 € und Erhöhung des Stromabschlages (schon ohne Gas zum Kochen) auf 180 €.
D.h. bei Beibehaltung der bisher von der Stadt übernommenen Heizkosten von 81,98 €, müsste meine Betreute zukünftig 98,02 € (180 minus 81,98) aus "eigener Tasche" bezahlen. Ergo erhält sie vom Sozialamt nur noch 246,98 € ausgezahlt. Und wenn man die Forderung der GEW von 514 € in 12 Monatsraten á 43 € abbezahlen würde, verblieben nur noch 203,98 € zum Leben. Das Telefon werde ich nun definitiv abmelden.
Aber da muss es doch eine andere Möglichkeit geben! Wie kann/ soll die Forderung der GEW beglichen werden? Wie soll meine Betreute mit so wenig Geld über die Runden kommen?
Hallo Nils das ist eigentlich nur dadurch zu lösen ,dass die Betreute umzieht und das Sozialamt oder welche behörde auch immer den Umzug bewilligt und bezahlt. Ansonsten sollte doch das Attest dafür herhalten. Beim Skm gab es einen Fall, da hat das Sozialamt vor 8 Jahren 5000 DM gezahlt. Der Mann hatte wirklich aus dem Fenster geheizt bei einer Stromheizung ältester BAuart.