Ich werde immer wieder vom Pflegeleitungen in Altenheimen angefragt, ob meine Betreuten in einer Prüfungssituation gepflegt werden dürfen. Ich bin der Meinung, dass ich als Betreuerin keinen Aufgabenkreis für solch eine Zustimmung habe und wenn der Betreute nicht zu stimmen kann, kann die Pflege in der Prüfung nicht an meinen Betreuten stattfinden.Da anscheinend auch Betreuer zu solchen Prüfungen zustimmen und die Altenheim völlig erstaunt über meine Ansicht sind, würde ich gerne wissen, ob das jemand ähnlich oder anders sieht.
auch ich teile diese Ansicht. Ist der/die Betroffene (nach meiner Einschätzung) noch einwilligungsfähig (nicht zu verwechseln mit geschäftsfähig), kann ich als Betreuer nicht an ihrer/seiner Stelle für sie/ihn einwilligen. Das gilt auch für Untersuchungen, wird aber von den Ärzten nach meiner Erfahrung oft verkannt. In diesem Fall bitte ich daher darum, dass das schriftliche Einverständnis des Betroffenen eingeholt wird und erkläre, dass ich unter dieser Voraussetzung keine Bedenken habe. In allen anderen Fällen würde ich selbst bei bestehen eines entsprechenden Aufgabenkreises keine Einverständniserklärung abgeben. Ines